E-Mail-Kettenbrief verspricht das ‚Große Geld’
„Ich war platt, als ich sah, wie viel Geld sich auf meinem PayPal Konto angesammelt hat“
so beginnt ein Kettenbrief, der gegenwärtig zahlreiche E-Mail-Postfächer überschwemmt. Darin ‚verrät’ ein Unbekannter seine Geschäftsidee, wie er mühelos zu einer Summe von 35.520 Euro gekommen sei und empfiehlt die Nachahmung. Die einzigen drei Dinge, die man benötige, seien eine E-Mail-Adresse, ein PayPal Konto (bei dem weltweiten Online-Zahlungsservice von eBay), auf dem 10 Euro hinterlegt sind, sowie lediglich 30 Minuten Zeit.
„Was dann folgt, ist exakt ein so genanntes Schneeballsystem“, warnt Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale. Nach der Einrichtung des Kontos unter www.paypal.de sind 10 Euro von diesem Konto unter Angabe des Verwendungszwecks ‚Buchwaren’ an die erste E-Mail-Adresse in der im Kettenbrief stehenden Liste zu senden, die insgesamt 5 E-Mail-Adressen enthält. Nachdem die erste E-Mail-Adresse von der Liste entfernt und die eigene bei PayPal registrierte E-Mail-Adresse eingesetzt ist, soll der Kettenbrief mit der entsprechend geänderten E-Mail-Liste „an ungefähr 40 Leute“ weitergeleitet werden. Versprochen wird, dass man „ca. 100 Zahlungen pro Tag an ungefähr 30 Tagen“ erhält, worauf sich die Anzahl der Überweisungen langsam verringere.
„Dieses Pyramidensystem funktioniert so nur für die Personen an der Spitze“, warnt Evelin Voß. „Bei jeweils 40 anzuschreibenden potenziellen Interessenten müssen in der fünften Stufe der Pyramide bereits 2.560.000 Adressaten angeschrieben werden und zahlungswillig sein, in der siebenten Stufe müssen bereits ganz Europa und Nordamerika mitmachen und in der neunten Stufe sind es 6,6 Milliarden Menschen, was in etwa der Weltbevölkerung entspricht.“
Das Risiko, keine Zahlungswilligen mehr zu finden, hängt direkt mit dem Zeitpunkt des Einstiegs in die Pyramide zusammen. Vermutlich haben die Initiatoren schon abkassiert, und die Neueinsteiger verlieren ihren Einsatz.
Sachsens Verbraucherschützer warnen: Schneeballsysteme dieser Art sind illegal. Wer sie ins Leben ruft oder daran teilnimmt, macht sich möglicherweise strafbar (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 16 Abs. 2), was mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.